DJs und der GEMA Tarif VR-Ö

Am 14.03.2013 haben die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (BVMV) sowie der Berufsverband Discjockey e.V. (BVD) ihre Verhandlungen über den Tarif VR-Ö abgeschlossen. Das Ergebnis sind die Vergütungssätze VR-Ö gültig ab dem 01.04.2013 wodurch die Vervielfältigungen bzw. Kopien von Musikwerken aus dem GEMA-Repertoire, die zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe hergestellt geregelt werden. Der bisherige Zuschlagstarif VR-T-G für Veranstalter (auch Laptopzuschlag genannt) wird also durch den VR-Ö Tarif abgelöst. Wenn Originaltonträger oder Originalfiles zum Einsatz kommen, hat der Tonträgerhersteller oder Anbieter (bspw. iTunes) die Vervielfältigungsrechte bereits erworben.
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