DJs und der GEMA Tarif VR-Ö

DJ Legit DJs und der GEMA Tarif VR-Ö

Am 14.03.2013 haben die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (BVMV) sowie der Berufsverband Discjockey e.V. (BVD) ihre Verhandlungen über den Tarif VR-Ö abgeschlossen. Das Ergebnis sind die Vergütungssätze VR-Ö gültig ab dem 01.04.2013 wodurch die Vervielfältigungen bzw. Kopien von Musikwerken aus dem GEMA-Repertoire, die zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe hergestellt geregelt werden. Der bisherige Zuschlagstarif VR-T-G für Veranstalter (auch Laptopzuschlag genannt) wird also durch den VR-Ö Tarif abgelöst. Wenn Originaltonträger oder Originalfiles zum Einsatz kommen, hat der Tonträgerhersteller oder Anbieter (bspw. iTunes) die Vervielfältigungsrechte bereits erworben.

Die wichtigsten Fakten des VR-Ö Tarif:

  • Vergütung: Die Vergütung an die GEMA beträgt 0,13 EUR je Musikwerk, das zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe vervielfältigt wird. Vervielfältigungen (Kopien), die einmal ordnungsgemäß lizenziert wurden, können zeitlich unbegrenzt für die öffentliche Wiedergabe genutzt werden. Es gibt auch Jahrespauschalverträge über 50,00 EUR je angefangene 500 Vervielfältigungsstücke.
  • Bestehende Musikdatenbank: Vervielfältigungen, die vor dem 1.4.2013 vorgenommen wurden, können nachträglich über einen einmaligen Pauschalbetrag in Höhe von 125,00 EUR netto für alle Musikdateien lizenziert werden, sofern dieses bis zum 31.12.2013 erfolgt.
  • Sicherungskopien: Die Herstellung von Back-ups ist nicht vergütungspflichtig. Erst wenn die Sicherungskopie zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe aktiviert wird, ist diese einmalig in Höhe von pauschal EUR 125,- (oder als Einzellizenz 0,13 EUR je Musikwerk) zu vergüten. Gleiches gilt für das Überspielen einer Musikdatenbank von einem Datenträger auf einen anderen.

DJs wie ich und auch Veranstalter sind verunsichert!
Viele Fragen sind noch offen: “Was ist mit Bemusterungen?”, “Wann ist ein Titel genau im Sinne der Gema eine Vervielfältigung?”, “Welche meiner Bezugsquellen-Quellen haben die Vervielfältigungsrechte bereits erworben?” und “Muss ich mich als DJ selber bei der GEMA melden und wie läuft die Lizenzierung ab?” usw. Zu jeder Frage entstehen weitere Fragen!

Persönlich stört mich die kurzfristige Verabschiedung und Festlegung dieses Tarifes besonders. Darüber hinaus kann ich aktuell für mich selber nicht sicher bestimmen ob und in wie weit dieser GEMA Tarif auf mich zutrifft. Ich habe tausende Vinyls und davon Kopien im Einsatz. Ein Großteil meiner MP3 Libary und Musiksammlung die ich aktiv nutze und mit zu Gigs nehme (knapp 10’000 Titel) stammt aus Bemusterungen von Künstlern direkt oder amerikanischen DJ-Pools. Was ist mit Musiktiteln die ich aus einem offiziellen Pool (aus dem Ausland) erhalten habe, für die ich sogar geg. Geld bezahlt habe? Welche meiner Bezugsquellen-Quellen haben die Vervielfältigungsrechte bereits erworben und sind aus Sicht der GEMA “legal”? Ich zahle gerne für die wenigen echten Kopien für die die Rechteinhaber wie Musiker, Band oder Label kein Geld von mir erhalten haben. Aber ich zahle nicht doppelt! Damals umgerechnet 10 Euro für die Vinyl und jetzt noch einmal.

Einer Sache bin ich mir sicher: Früher musste der Veranstalter den Zuschlagstarif VR-T-G an die GEMA zahlen. Dieser Tarif entfällt und dafür sollen wir DJs zahlen! Für mich ein klarer Fall, dass ich die für diesen Abend oder diese Veranstaltung anteilige Einsparungen des Veranstalters an mich gehen werden wenn es zu Zahlungen von mir an die GEMA kommt!

Eine ohnehin überfällige Diskussion über die Verteilung der Einnahmen bei der GEMA will ich hier gar nicht beginnen. Fakt ist für mich, dass ich mit einer eventuellen Zahlung, nicht den jeweiligen Musiker oder dessen Label unterstütze, sondern verkrustete Strukturen und die immer gleichen Nutznießer im Umfeld der GEMA. Die Bereitschaft an einem solchen System “teilzunehmen” würde eine nachvollziehbare und gerechte Verteilung der Einnahmen auf jeden Fall erhöhen.

Das ein Musiker mit seiner Arbeit Geld verdienen will kann ich verstehen und unterstütze ich gerne. Das viele eventuell nicht einsehen wollen, dass eine kostenlose MP3 aus der Tauschbörse, dem Forum oder von einer Downloadseite wie Sendspace oder Zippyshare illegal ist und wir DJs im eigenen Interesse und im Sinne der guten Musik bereit sein sollten dafür etwas zu zahlen kann ich nicht verstehen. Für viele semiprofessionellen DJs stellt sich die Frage ob man bereit ist anzuerkennen, dass Musik kein kostenloses Gut ist (mal schnell ein paar GB vom Kollegen kopieren) mit dem sich Geld verdienen läßt. Aber genau dieses “wilde” kopieren weckt die Begehrlichkeiten der GEMA! Leider müssen wir alle mehr oder wenig dafür zahlen, egal wie groß der Anteil der legalen Käufe von iTunes oder der ungeklärten Bemusterungen in unserer Sammlung ist!

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